Barrierefreiheitserklärung

Gemeinde Schöneiche bei Berlin
Erklärung zur Barrierefreiheit

Stand: 08.09.2020

URL: https://www.schoeneiche.de
 
Die Gemeinde Schöneiche bei Berlin setzt sich dafür ein, die digitale Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen nach ihren Möglichkeiten zu gewährleisten. Wir gestalten eine aktuelle, benutzerfreundliche Seite, welche wir stetig unter Beachtung aktueller Standards weiterentwickeln.
Die Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite www.schoeneiche.de
 
Konformitätsstatus
 
Aktueller Status
 

Inhalt:

Bekannte Probleme bei der Barrierefreiheit

Trotz unserer Bemühungen können bei den Benutzern einige Probleme auftreten. Dies ist eine Beschreibung der bekannten Probleme bei der Barrierefreiheit. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie ein Problem beobachten, das nicht aufgeführt ist.
 
Videos:

Unsere Videos haben derzeit kein Untertitel.
 
PDF-Dokumente:

Nicht alle PDF-Dokumente entsprechen den Vorgaben der Barrierefreiheit.
 
Einfache Sprache:

Die Erweiterung um den Menüpunkt „Leichte Sprache“ ist geplant.
 
Bilder:

Bilder werden oft als gestalterische Elemente eingesetzt und daher nur in Einzelfällen mit Texten hinterlegt.
 
Kompatibilität mit Browsern und unterstützenden Technologien
Diese Website ist so konzipiert, dass sie mit den folgenden Browsern kompatibel ist:
Technologien

Die Barrierefreiheit dieser Webseite hängt von den folgenden Technologien ab, um zu funktionieren:
Bewertungsmethoden

Die Gemeinde Schöneiche bei Berlin hat die Barrierefreiheit dieser Website mit Hilfe der folgenden Methode bewertet:
 
Feedback-Prozess

Wir freuen uns über Ihr Feedback zur Barrierefreiheit dieser Website. Bitte kontaktieren Sie uns auf eine der folgenden Arten:
 
E-Mail: info@schoeneiche.de
Firmenanschrift: Dorfaue 1, 15566 Schöneiche bei Berlin

Wir sind bestrebt, Ihnen innerhalb von 14 Arbeitstagen eine Rückmeldungen zu geben.
 
Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie mit der Bearbeitung Ihres Anliegens eine nicht zufriedenstellende oder inner- halb eines Zeitraumes von drei Wochen keine Antwort aus oben genannter Kontaktmög- lichkeit erhalten, können Sie bei der Durchsetzungsstelle des Landes Brandenburg, ein- gerichtet beim Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg - Landesbehindertenbeauftragte, einen entsprechenden An- trag auf Prüfung der in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Regelungen und Maßnahmen stellen.
Die Durchsetzungsstelle prüft aus inhaltlicher Sicht, die Rechtskraft des Antrags und ordnet im Einzelfall eine technische Überprüfung bei der Überwachungsstelle für Barrierefreiheit von Web- und Anwendungstechnologien im Land Brandenburg, für die Website an. Die Durchsetzungsstelle nach § 4 Abs. 3 BbgBITV hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Brandenburg, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Durchsetzungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
 
Kontakt:

Ministerium für Soziales, Gesundheit,
Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg
– Landesbehindertenbeauftragte | Durchsetzungsstelle
Henning-von-Tresckow-Straße 2-13, Haus S 14467 Potsdam
E-Mail: Durchsetzung.BIT@MSGIV.Brandenburg.de
 
Formelle Genehmigung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Gemeinde Schöneiche bei Berlin
Bürgermeister Ralf Steinbrück