Es handelt sich um eine ehrenamtliche Funktion. Der Naturschutzbeauftragte wird von der Gemeindevertretung berufen/ abberufen. Er äußert sich durch mündliche oder schriftliche Stellungnahmen zu Beschlussvorlagen der Gemeindeverwaltung und der Fraktionen. Hierdurch versucht er die Belange des Natur- und Umweltschutzes insbesondere hervorzuheben und somit die Abgeordneten für dieses Thema zu sensibilisieren. Der Erhalt des Waldgartencharakters mit vielen Bäumen und Parkanlagen steht dabei im Vordergrund. Ebenso der Erhalt von Lebensräumen für Tiere und Pflanzen.
Der Naturschutzbeauftragte ist Mitglied im Umwelt/Verkehrsausschuss.
In diesem Ausschuss kann er über die vorliegenden Beschlussvorlagen mit abstimmen.