Lärmaktionsplanung und Öffentlichkeitsbeteiligung Runde 4
Das Eisenbahn-Bundesamt startet am Montag, den 13. März 2023 die erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Lärmaktionsplanung sowohl für Bürgerinnen und Bürger als auch für Kommunen. In den kommenden sechs Wochen können alle Menschen, die sich durch Schienenlärm gestört fühlen, an der Lärmaktionsplanung an Schienenwegen des Bundes mitwirken und sich bis Montag, den 24. April 2023 zu ihren Lärmproblemen äußern. Hierfür hat das Eisenbahn-Bundesamt die Beteiligungsplattform www.laermaktionsplanung-schiene.de freigeschaltet.
Die Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes sieht zwei Beteiligungsphasen vor. In der ersten Beteiligungsphase wird sowohl Bürgerinnen und Bürgern als auch Kommunen die Möglichkeit gegeben, ausführlich ihre Lärmsituation an den Schienenwegen des Bundes darzustellen. Nach der Auswertung der ersten Beteiligungsphase veröffentlicht das Eisenbahn-Bundesamt Ende des Jahres 2023 den Entwurf seines Lärmaktionsplanes. Daran anschließend findet die zweite Beteiligungsphase statt. In dieser Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung können Bürgerinnen und Bürger den Entwurf bewerten und eine Rückmeldung zum Verfahren geben.
Für mögliche Fragen oder Anregungen steht Ihnen das
Eisenbahn-Bundesamt
Referat 53: Umgebungslärmkartierung,
Lärmaktionsplanung und Geoinformation
Heinemannstraße 6
53175 Bonn
gerne zur Verfügung. Wenden Sie sich entweder an die Ansprechpartnerin oder Ansprechpartner Ihres Bundeslandes oder an die E-Mail Adresse: umgebungslaerm@eba.bund.de
Richtlinie 2002/49/EGMit der Verabschiedung der "Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und die Bekämpfung von Umgebungslärm" (Richtlinie 2002/49/EG) im Jahre 2002 wurde den EU-Mitgliedsstaaten ein rechtliches Instrument an die Hand gegeben, die Lärmbelästigung, insbesondere in den Kommunen, zu reduzieren.
In einer dritten Stufe der Lärmkartierung veröffentliche das Landesamt für Umwelt (LfU) im Herbst 2017 die strategische Lärmkartierung. Für die Gemeinde Schöneiche bei Berlin besteht die Pflicht zur Meldung eines Lärmaktionsplans der Stufe 3 für Hauptverkehrsstraßen.
Der Lärmaktionsplan 2018 liegt mit der Beschlussfassung vom 4. Juli 2018 vor.
Im Geoportal sind zusätzlich u. a. folgende Lärmkarten einzusehen:
Straßenverkehrslärm BRB 2017 - Tag
Straßenverkehrslärm BRB 2017 - Nacht
Lärmaktionsplan 2013 lag mit der Beschlussfassung vom 26. September 2013 vor.
Im Geoportal sind zusätzlich u. a. folgende Lärmkarten einzusehen:
Straßenverkehrslärm BRB 2012 - Tag
Straßenverkehrslärm BRB 2012 - Nacht