Naturschutzbeauftragte

Foto: Steffen Hoffmann

Es handelt sich um eine ehrenamtliche Funktion. Die Naturschutzbeauftragte wird von der Gemeindevertretung berufen/ abberufen. Sie äußert sich durch mündliche oder schriftliche Stellungnahmen zu Beschlussvorlagen der Gemeindeverwaltung und der Fraktionen. Hierdurch versucht sie die Belange des Natur- und Umweltschutzes insbesondere hervorzuheben und somit die Abgeordneten

für dieses Thema zu sensibilisieren. Der Erhalt des Waldgartencharakters mit vielen Bäumen und Parkanlagen steht dabei im Vordergrund. Ebenso der Erhalt von Lebensräumen für Tiere und Pflanzen.

Die Naturschutzbeauftragte ist Mitglied im Umwelt/Verkehrsausschuss.

In diesem Ausschuss kann sie über die vorliegenden Beschlussvorlagen mit abstimmen.